„Das positive Gesetz ist in seiner letzten Bestimmtheit bare Willkür.“
(Julius H. v. Kirchmann, Berlin 1848)

Beratung und Prozessvertretung von Unternehmen und Privatpersonen

Rechtsgebiete

In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:

Allgemeines Zivilrecht

Dieser Bereich umfasst die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vertraglicher Art (z.B. wegen Verletzung vertraglicher Pflichten oder fehlerhafter Vertragserfüllung) oder gesetzlicher Art (beispielsweise wegen Eigentumsverletzung, Körperverletzung oder Verletzung sonstiger Rechte), sowie von Schmerzensgeldansprüchen.

  • Kaufverträge aller Art:
    Bewegliche Sachen (z.B. Fahrzeuge, auch Oldtimer), unbewegliche Sachen (Grundstücke) und Rechte (z.B. Forderungen, Nutzungsrechte usw.). Auch grenzüberschreitende Kaufverträge unter besonderer Berücksichtigung des UN-Kaufrechts. Kaufvertragliche Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz). Rückgriff auf Lieferanten aus unternehmerischer Sicht. Störungen in der Vertragsabwicklung.
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
    AGB können unmittelbare Auswirkung auf die Frage haben, welche Ansprüche überhaupt bestehen, ob sie Beschränkungen unterliegen oder ob Fristen abgekürzt sind.
  • Werkvertragsrecht:
    Gewährleistung im Rahmen von werkvertraglichen Leistungen durch Handwerker und Unternehmen. Fragen fehlerhafter Abnahme oder Kostenvoranschlägen.
  • Reisevertragsrecht:
    Das neue Pauschalreiserecht, Rechte bei Reisemängeln, EU-Fluggastrechte-VO und vergleichbare Institute.
  • Mietvertragsrecht:
    Wohnraum- und gewerbliche Mietverträge, Mietverträge über andere Sachen. Vertragskündigung und Mängelansprüche. 
  • Dienstverträge/Arbeitsverträge:
    Rechte, Pflichten und Ansprüche bei Schlechterfüllung. Durchsetzung von Zahlungsansprüchen. Rahmen- und Projektverträge bei Freelancern und Freiberuflern.
  • Sonstige Vertragsformen des Bürgerlichen Rechts,
    auch mit handelsrechtlichem Einschlag (Handelskauf, Frachtvertrag, Kommissionsgeschäft usw.).
  •  Besonderheiten des Verbraucher-Vertragsrechts:
    Widerrufsrechte und Rückabwicklung von Verträgen unter Beteiligung von Verbrauchern, hier speziell im internetbasierten Fernabsatzgeschäft oder bei „Außergeschäftsraumverträgen“ (früher: Haustürgeschäfte).

Schadensersatzansprüche können sich sowohl aus der Verletzung der beispielhaft genannten Verträge ergeben, aber auch aus dem
Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht):

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht z.B. bei mindestens fahrlässigen Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit.
  • Ersatzansprüche bei Beschädigung des Eigentums (Sachen und Grundstücke) oder bei Störung von Besitzrechten.
  • Ersatzansprüche bei Einwirkung auf andere Rechte (besonders wichtig: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bilde, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb).
  • Deliktische Haftung bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, Kreditgefährdung oder Haftung des Tierhalters (Reitunfälle, Hundeattacken).

Ersatz- und Erstattungsansprüche bei gesetzlichen Schuldverhältnissen (z.B. Geschäftsführung ohne Auftrag) in Betracht und im Bereich des Rechts der beweglichen Sachen oder im Immobiliar-Sachenrecht (Grundstücke) sowie bestimmte Unterlassungsansprüche.

  • Überprüfung bereits bestehender Verträge
  • Beratung bei der Umgestaltung oder erstmaligen Abfassung verschiedener zivilrechtlicher Vertragsarten, inkl. auf Dauer angelegter gewerblicher Lieferverträge.
  • Beratung bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen.

Beratung bei der Vorsorge- und Nachfolgeplanung:

  • Testament, Vermächtnis und andere letztwillige Verfügungen.
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
  • Pflichtteilsansprüche und deren Geltendmachung.

Nicht selten tauchen eigenhändig verfasste Testamente und sonstige, letztwillige Verfügungen auf oder es sollen solche angefertigt werden. Dabei unterlaufen häufig Fehler, weil juristisch nicht beratene Laien die Tragweite und Bedeutung bestimmter Begriffe und Anordnungen nicht kennen. Unklarheiten und in Wirklichkeit nicht gewollte Rechtsfolgen können dann drohen. Rechtzeitige Beratung hilft, dies zu vermeiden. Zur Klärung erbschaftssteuerlicher Aspekte empfiehlt sich immer auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters, selbstverständlich auch des eigenen, wenn man bereits einen hat.

Beratung bei der Erstellung neuer bzw. Überprüfung bereits bestehender

  • Arbeits- und sonstiger Dienstverträge,
  • Freier-Mitarbeiter-Verträge,
  • Projektverträge.

Bei Gründung eines Unternehmens oder wenn eine andere Kooperationsform mit Geschäftspartnern angedacht ist, stellt sich die Frage nach der passenden Rechtsform. Möglicherweise soll aber auch eine Änderung bereits bestehender Verträge und Kooperationsmodelle angestrebt werden. Sie erhalten Beratung bei der

  • Erstellung oder Prüfung von BGB-Gesellschaftsverträgen,
  • Gründung einer GmbH (Gesellschaftsvertrag, GF-Anstellungsvertrag),
  • Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG).

Zur Beurteilung der steuerrechtlichen Aspekte empfiehlt sich immer die Hinzuziehung eines Steuerberaters, natürlich auch des eigenen, soweit bereits vorhanden.

  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen.
  • Forderungsmanagement.
  • Durchführung der Zwangsvollstreckung nach gerichtlicher Titulierung einschließlich Bonitätsprüfung und Wohnsitzermittlung.
  • Vollstreckung auch in der Schweiz (Konkurs- und Betreibungsverfahren).
  • Regulierung von Verkehrsunfallschäden und damit verbundener Ersatzansprüchen gegenüber Versicherungen und anderen, haftenden Schädigern.
  • Durchsetzung von Ansprüchen auch gegenüber im Ausland angesiedelten Versicherungsunternehmen.
  • Regulierung von Schäden ausländischer Geschädigter wegen eines im Inland erlittenen Unfalls.
  • Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
  • Ersatzansprüche anderer als motorisierter Kraftfahrer, beispielsweise Radfahrer gegen Radfahrer, Radfahrer gegen Fußgänger und ähnliches.
  • Regulierung von Ansprüchen außerhalb des Straßenverkehrs (Luftverkehr, Eisenbahnverkehr).

Strafrecht

  • Übernahme der Aufgaben des Wahlverteidigers im allgemeinen Strafrecht.
  • Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung.
  • Einzelheiten des Mandats bedürfen stets der vertraulichen und diskreten Besprechung.
  •  Vertretung im Adhäsionsverfahren (Entschädigung des Verletzten im Strafverfahren bzw. durch Antragstellung in der Hauptverhandlung, §§ 403 ff. StPO)
  • Vertretung von Nebenklägern.
  • Zeugenbeistand/Verletztenbeistand (§ 406f StPO).

Odnungwidrigkeiten

  • Verteidigung im Bußgeldverfahren gegenüber der Verwaltungsbehörde und vor Gericht.
  • Vertretung gegenüber Behörden im Fahrerlaubnisrecht (Fe-Entzug, Nichterteilung der Fe oder Erteilung unter Auflagen, Fahrtenbuch, Fahrverbot).

beim Vorwurf ordnungswidrigen Verhaltens aus anderen Rechtsgebieten (Gewerberecht, Wirtschaftsrecht).

 

Rechtsanwalt Rolf HäußlerTerminvereinbarung

Damit Sie in meinem Büro keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen,
bitte ich Sie um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins.

Meine Rufnummer: +49 7531 917315

Vielen Dank!
RA Rolf Häußler