„Welche Masse von Gesetzen , und doch wie viele Lücken!“
(Julius H. v. Kirchmann, Berlin 1848)

Beratung und Prozessvertretung von Unternehmen und Privatpersonen

Rechtsanwalt Rolf Häußler

Rechtsanwalt Rolf Häußler

Langjährige Erfahrung und hoher Einsatz!

Vor mittlerweile 170 Jahren formulierte der umtriebige und durchaus unnachgiebige Jurist Julius Hermann v. Kirchmann:
„Die heilige Justitia ist noch bis heute der Gegenstand des Spottes im Volke; und selbst der Gebildete, auch wenn er im Rechte ist, fürchtet in ihre Hände zu geraten; vergeblich sucht er sich in ihren Formen und Prozeduren zurecht zu finden.“

Und wie ist die Situation heute?
Nicht viel anders. Die Beschreibung v. Kirchmanns hat nichts an Aktualität verloren. Fast noch mehr als früher fühlen sich die meisten Menschen im Dickicht des Rechts und seiner Sprache allein und schwer verständlichen oder gar ungerecht erscheinenden Entscheidungen ausgesetzt.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht deshalb die Mandantin bzw. der Mandant.
Ihre Begleitung durchs Recht sehe ich als meine Hauptaufgabe an. Dabei strebe ich außergerichtliche Konfliktlösungen an, denn dies spart wertvolle Zeit und Nerven. Aber auch im Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen ist mein Ziel immer, die Interessen der eigenen Partei bestmöglich zu vertreten und dabei gleichermaßen rechtliche wie auch wirtschaftliche Überlegungen einfließen zu lassen. 

Der Kreis meiner Auftraggeber umfasst Privatpersonen und Unternehmen unterschiedlicher Größe gleichermaßen.
Im Rahmen der von mir bearbeiteten Rechtsgebiete stehe ich beiden mit Engagement und langjähriger Erfahrung gerne zur Verfügung.

Täglich sind wir mit Angelegenheiten des Privatrechts in Berührung. Oft unbemerkt und beiläufig, oft aber auch so, dass sich sofort Fragen des Umgangs damit anschließen. Obwohl dem privaten Recht zugehörig, sind die Problemstellungen für Unternehmen und Private doch recht verschiedene. Welche Rechtsform wähle ich  für eine Unternehmensgründung, sind meine Verträge im B2B oder B2C-Bereich oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich passend? Habe ich vielleicht einen Regressanspruch gegen einen Lieferanten, wenn mangelhafte Teile geliefert wurden? Aber auch als Privatperson stellen sich, sobald etwas Unerwünschtes passiert, zivilrechtliche Fragen. Welche Rechte habe ich, wenn ich nicht das bekomme, was ich gekauft habe? Was kann ich tun, wenn das Haus schlecht renoviert worden ist oder Gegenstände beschädigt sind? Wie wehre ich mich, wenn ich zu Unrecht mit Forderungen anderer konfrontiert werde oder zum Beispiel im Internet plötzlich Dinge über mich sehe und lese, die dort nicht hingehören und mich in meinen Rechten verletzen?

Zwei Gruppen von Rechtssuchenden mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Und beide verbunden im privaten Recht.

Ausgehend vom Heimatstandort am Bodensee bin ich bundesweit für meine Mandantschaft „im Einsatz“. Sollte es im Einzelfall hingegen zweckmäßig sein, auswärtige Kolleginnen oder Kollegen einzuschalten, übernehme ich gerne Auswahl und entsprechende Korrespondenz.

„Grenzfall“ Konstanz in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schweiz – kurze Wege machen das Leben leichter:
Seit Jahren vertrete ich regelmäßig Klienten aus der benachbarten Schweiz, welche Ihre Interessen in Bezug auf Deutschland oder deutsche Firmen, Personen und sonstige Einrichtungen gewahrt wissen möchten. Immer wieder zeigt sich aufs Neue, wie wichtig unkomplizierte Erreichbarkeit, örtliche Nähe und wechselseitiges Sichverstehen sind. Alle drei Gesichtspunkte befruchten sich gegenseitig und erleichtern das Erarbeiten von interessengerechten Lösungen.

In jedem Mandatsverhältnis ist es von besonderer Bedeutung, rechtzeitig abschätzen zu können, mit welchen Kosten gerechnet werden muss.

Oftmals ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, die im Wesentlichen Kosten trägt, doch ist auch dies nicht ohne Fallstricke. Manchmal stehen im Kleingedruckten bestimmte Ausschlüsse, für die die Versicherung nicht gilt, oder es bestehen Eigenanteile. In anderen Fällen greift eine Versicherung nicht und die Kosten sind zunächst selbst zu tragen. Da ist ein offenes Gespräch über die Gebühren erforderlich, die beispielsweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Vergütungsverzeichnis anfallen können. In wiederum anders gelagerten Fällen, beispielsweise auf Dauer angelegter Beratungstätigkeit oder wenn sich Umfang und Gegenstandswert nicht genau festlegen lassen, kann eine Vergütungsvereinbarung ratsam sein.

In jedem Fall erläutere ich Ihnen gerne im Gespräch die Einzelheiten und lege mit Ihnen zusammen fest, welcher Weg für Sie der beste ist, um Sicherheit und Überschaubarkeit, kurz: Transparenz zu erhalten.

  • Beratung

  • Außergerichtliche Konfliktlösungen

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen 

Im Unternehmen: Rechtsform, Haftung, Regress – Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten in der Firma sowie Bereich B2B und B2C.
Privatrecht im Alltag: Meine Rechte und Ansprüche als Privatperson bei Vertragsverletzung, Verletzung anderer Rechte oder Unfällen.

Verträge bestimmen das Leben. Täglich verbinden sich Menschen, Unternehmen und Institutionen durch Verträge. Sie verpflichten sich und gehen Risiken ein. Mal beiläufig, mal planvoll und langfristig. Erst wenn Dinge aus dem Ruder laufen oder ganz fehlschlagen, zeigt sich, welchen Wert rechtzeitige Beratung gehabt hätte und was hätte vermieden werden können. Frühzeitige Rechtsberatung kann Geld sparen und Nerven schonen!

Offene Forderung, Rechnungen nicht bezahlt? Zügige anwaltliche Mahnung, Erwirkung von vollstreckbaren Titeln zur Durchsetzung Ihrer Forderung und anschließende Zwangsvollstreckung sind das Mittel der Wahl zur Sicherung Ihrer Ansprüche. Schnelles und konsequentes Handeln hat erste Priorität.

Wo Menschen handeln, können andere in ihren Rechten verletzt werden. Ob aus Unachtsamkeit oder ganz bewusst, ob an Körper, Eigentum, Persönlichkeitsrecht oder anderen Gütern. In allen Fällen entstehen zum Teil beachtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Und freiwillig geschieht oft nur wenig. Auf energische und zügige Durchsetzung der berechtigten Interessen kommt es jetzt besonders an.

Nur wenig im täglichen Leben ist weniger unfallträchtig als der motorisierte und nichtmotorisierte Verkehr. Im Fall der Fälle steht man schnell vor einem Berg an Problemen. Welche Ansprüche bestehen im Einzelnen? Wer haftet in welcher Höhe und was, wenn der Gegner aus dem Ausland stammt oder der Unfall im Ausland stattfand? Droht unter Umständen ein Fahrverbot oder ist die Fahrerlaubnis in Gefahr? Auf freundliches Entgegenkommen der anderen Seite sollte man vorsichtshalber nicht hoffen. Zeitige Rechtsberatung bringt Sie voran.

ZIVILRECHT

Angelegenheiten des Privatrechts sind Alltag. Oft unbemerkt und nebenbei, oft aber auch so, dass sich sofort Fragen des Umgangs damit anschließen. 

Obwohl dem privaten Recht zugehörig, sind die Problemstellungen für Unternehmen und Private doch recht verschiedene.

Welche Rechtsform wähle ich  für eine Unternehmensgründung, sind meine Verträge im B2B oder B2C-Bereich oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich passend? Habe ich vielleicht einen Regressanspruch gegen einen Lieferanten, wenn mangelhafte Teile geliefert wurden? Aber auch als Privatperson stellen sich, sobald etwas Unerwünschtes passiert, zivilrechtliche Fragen. Welche Rechte habe ich, wenn ich nicht das bekomme, was ich gekauft habe? Was kann ich tun, wenn das Haus schlecht renoviert worden ist oder Gegenstände beschädigt sind? Wie wehre ich mich, wenn ich zu Unrecht mit Forderungen anderer konfrontiert werde oder zum Beispiel im Internet plötzlich Dinge über mich sehe und lese, die dort nicht hingehören und mich in meinen Rechten verletzen?
Zwei Gruppen von Rechtssuchenden mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Und beide verbunden in der zivilrechtlichen Rechtsordnung.

Ein großer Teil des menschlichen Zusammenlebens, egal, ob im rein Privaten oder im Verhältnis des Einzelnen zu Firmen, wird dabei bestimmt von Verträgen, die miteinander abgeschlossen werden. Das Gesetz, vorrangig das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt zwar für eine Vielzahl von Verträgen den gesetzlichen Rahmen vor. Häufig wird aber von diesem Rahmen abgewichen, durch individuelle Absprache oder auch durch gestellte Bedingungen. Vertragsformen werden mit unterschiedlicher Gewichtung vermischt oder es werden ganz andere, „atypische“ Verträge geschlossen, die so in dieser Form überhaupt nicht im Gesetz vorkommen. In diesem Dickicht kann man schnell überfordert sein und sucht nach dem sprichwörtlichen „roten Faden“. Die Dinge auf das Wesentliche zurückzuführen ist dann die Voraussetzung dafür, entweder die Rechte herauszuarbeiten, die man als Vertragspartei hat oder Verträge so zu gestalten, dass denkbare Probleme in der Zukunft möglichst gar nicht erst auftauchen.

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STRAFRECHT

Ob als Unternehmer oder als Privater, mit Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts kann man gelegentlich schneller in Konflikt geraten, als man es sich vorstellt. 

Viele Situationen, in denen man zu allerletzt an strafrechtliche Probleme denkt, können sich sehr schnell in eine Lage verändern, in der man plötzlich mit Vorwürfen konfrontiert ist, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können. Bereits beim ersten Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft können Fehler begangen werden, die später gar nicht mehr oder nur unter schwierigen Bedingungen zu korrigieren sind. Erst Recht gilt dies, wenn man sich zu Unrecht einem Vorwurf ausgesetzt sieht und sich schnell ins rechte Licht rücken möchte, dadurch aber möglicherweise zu viel sagt und riskiert, seine eigene Lage ungewollt zu verschlechtern. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt als Strafverteidiger ist dann das Mittel der Wahl, um vermeidbare Fehler gar nicht erst zu begehen.
Bereits die adäquate Einwirkung auf den Gang eines Ermittlungsverfahrens kann einen günstigen Verfahrensausgang herbeiführen. Sollte es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, weil beispielsweise Anklage erhoben oder gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt worden ist, bedarf es einer erfahrenen Prozessbegleitung, damit Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben.
Doch auch als Opfer einer Straftat stehen Ihnen unterschiedliche Rechte zu, zu deren Geltendmachung rechtzeitige anwaltliche Beratung notwendig ist, um auf der sicheren Seite zu sein.

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ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Häufiger als mit strafrechtlichen Problemen ist man mit dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts konfrontiert, meistens als Folge von Vorkommnissen im Straßenverkehr. 

Aber auch andere Lebensbereiche können tangiert sein und Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Obwohl es im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht um „Bestrafung“ geht, stehen doch nicht selten empfindliche Ahndungsmöglichkeiten im Raum, angefangen bei zum Teil beachtlichen Bußgeldern, gerade im Verkehrsrecht aber auch begleitet von Führerschein- oder Fahrerlaubnismaßnahmen sowie von er Verhängung von Fahrverboten.
Eine dementsprechende Rechtsberatung ist Voraussetzung für die Beantwortung der Frage, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, wie eventuell härtere Folgen eines Bußgeldbescheids noch rechtzeitig abgemildert oder verhindert werden können, oder aber auch, ob eine Rechtsverteidigung bei der gegebenen Beweislage sinnvoll und wirtschaftlich akzeptabel ist.

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